Schutzabklärung
Gutachten

Zur rechtsverbindlichen Klärung der Schutzwürdigkeit und des Schutzumfangs von inventarisierten Objekten erstellen wir für Sie denkmalpflegerische und ortsbauliche Gutachten als Grundlage für die Inventarentlassung oder einvernehmliche bzw. hoheitliche Unterschutzstellung. 

Basierend auf wissenschaftlichen Recherchen erfüllen die Gutachten die notwendigen juristischen Kriterien und erhalten nachvollziehbare Begründungen zur Durchsetzung der hoheitlichen Entscheidungen. Dadurch erhöhen sie die Rechts- und Planungssicherheit im Allgemeinen und vermeiden langwierige Verfahren für alle Betroffenen.